Die Fakten: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts zur Ausweisung eines verurteilten Drogenkuriers aufgehoben.
Warum das wichtig ist: Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Schweizer Ausweisungspraxis haben und die Debatte um die Umsetzung von EGMR-Urteilen neu entfachen.