Bund verpflichtet Sportvereine zur Genderpolitik

Wer Förder­gelder will, muss Geschlechter­quoten erfüllen

Macht uns ein Abschiedsgeschenk: Der abtretende Direktor des Bundesamts für Sport (Baspo), Matthias Remund. Ab 2025 gelten in der Schweiz Gschlechterquoten für Sportvereine, die Fördergelder vom Bund erhalten möchten. Remund tritt auf Ende Oktober 2024 von seiner Funktion zurück. Bild: Keystone
Macht uns ein Abschiedsgeschenk: Der abtretende Direktor des Bundesamts für Sport (Baspo), Matthias Remund. Ab 2025 gelten in der Schweiz Gschlechterquoten für Sportvereine, die Fördergelder vom Bund erhalten möchten. Remund tritt auf Ende Oktober 2024 von seiner Funktion zurück. Bild: Keystone

Die Fakten: Ab 2025 gelten in der Schweiz neue Regelungen für Sportvereine, die Fördergelder vom Bund erhalten möchten. 

  • Diese Regelungen zielen darauf ab, eine ausgewogene Geschlechtervertretung in den Leitungsorganen der Vereine sicherzustellen.

  • Bei Nichteinhaltung droht die Einstellung der Fördergelder, wie das Bundesamt für Sport (Baspo) auf Anfrage des «Nebelspalters» bestätigt.

Warum das wichtig ist: Das Vorgehen ist eine altbekannte Strategie, Regelungen wie eine Geschlechterquote nicht direkt durchzusetzen, sondern durch die Hintertür mit dem Lockmittel von Subventionen zu erzwingen.

O-Ton Baspo: «Die Sportförderungsverordnung verlangt, dass Sportorganisationen, die Bundesgelder beziehen wollen, künftig verschiedene Vorgaben zur guten Organisation und Verwaltungsführung einhalten müssen. Dazu gehören auch Vorgaben für eine ausgewogene Geschlechtervertretung in den Leitungsorganen.»