Die Fakten: Ab 2025 gelten in der Schweiz neue Regelungen für Sportvereine, die Fördergelder vom Bund erhalten möchten.
-
Diese Regelungen zielen darauf ab, eine ausgewogene Geschlechtervertretung in den Leitungsorganen der Vereine sicherzustellen.
-
Bei Nichteinhaltung droht die Einstellung der Fördergelder, wie das Bundesamt für Sport (Baspo) auf Anfrage des «Nebelspalters» bestätigt.
Warum das wichtig ist: Das Vorgehen ist eine altbekannte Strategie, Regelungen wie eine Geschlechterquote nicht direkt durchzusetzen, sondern durch die Hintertür mit dem Lockmittel von Subventionen zu erzwingen.
O-Ton Baspo: «Die Sportförderungsverordnung verlangt, dass Sportorganisationen, die Bundesgelder beziehen wollen, künftig verschiedene Vorgaben zur guten Organisation und Verwaltungsführung einhalten müssen. Dazu gehören auch Vorgaben für eine ausgewogene Geschlechtervertretung in den Leitungsorganen.»
