Die Fakten: Das Bundesamt für Justiz hat das Gutachten veröffentlicht, welches zum Ergebnis kommt, dass die Rahmenverträge mit der EU nur dem Volksmehr und nicht dem Ständemehr unterstellt werden sollen (sogenanntes obligatorisches Referendum sui generis).
- Andreas Glaser, Professor der Universität Zürich, widerspricht dem Bundesamt.
Warum das wichtig ist: Für eine mögliche Abstimmung über die Rahmenverträge mit der EU erhoffen sich die Bundesbeamten eine einfachere Durchsetzung, wenn nur die Mehrheit des Volkes und nicht auch die Mehrheit der Stände zustimmen muss.
- Die kleineren Kantone, die erfahrungsgemäss EU-kritischer sind, stellen eine Hürde dar.