Das Strassburger Urteil zum Klimaschutz hat mehrere Schwächen, die aber Kenner der bisherigen Praxis nicht überrascht haben dürften: Unbegrenzte Auslegung und Ausweitung des Menschenrechtskatalogs und des Soft law, sowie die Anmassung von Gerichten, nicht nur Lücken zu füllen, sondern auch auf internationaler Ebene gesetzgeberisch aktiv zu werden.

            Robert Nef: «Wir haben jetzt lediglich die Quittung für die unbegrenzte Auslegung des Völkerrechts». Im Bild: Gerichtssaal des EGMR in Strassburg (Keystone)        
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