Robert Nef zum EGMR-Urteil

Rückbesinnung auf den harten Kern der Menschenrechte

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23.05.2024
Robert Nef: «Wir haben jetzt lediglich die Quittung für die unbegrenzte Auslegung des Völkerrechts». Im Bild: Gerichtssaal des EGMR in Strassburg (Keystone)
Robert Nef: «Wir haben jetzt lediglich die Quittung für die unbegrenzte Auslegung des Völkerrechts». Im Bild: Gerichtssaal des EGMR in Strassburg (Keystone)

Das Strassburger Urteil zum Klimaschutz hat mehrere Schwächen, die aber Kenner der bisherigen Praxis nicht überrascht haben dürften: Unbegrenzte Auslegung und Ausweitung des Menschenrechtskatalogs und des Soft law, sowie die Anmassung von Gerichten, nicht nur Lücken zu füllen, sondern auch auf internationaler Ebene gesetzgeberisch aktiv zu werden.

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