Teilnehmerin einer Corona-Kundgebung wegen Hinderung einer Amtshandlung verurteilt
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Die Staatsanwaltschaft forderte eine Bestrafung mit einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 80 Franken sowie mit einer Busse von 300 Franken für eine Frau, die wegen der Hinderung einer Amtshandlung angeklagt war – wobei die Polizisten vor der Staatsanwaltschaft aussagten, dass sie sich nicht behindert fühlten (der Nebelspalter berichtete). Die Verteidigerin hingegen forderte einen Freispruch.