Falscher Fokus bei Antisemitismus: NS-Prozesse gegen 100-Jährige machen begrenzt Sinn
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Das Landgericht Neuruppin in Brandenburg verhandelt gegen einen heute 100 Jahre alten Mann, der von 1942 bis 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen als Wachmann gedient haben soll. Obwohl ihm die Anklage keine Straftaten wie Selektion auf der Rampe oder Tötungshandlungen zur Last legt, soll er als Rädchen dieser industriellen Tötungsmaschinerie wegen Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen verurteilt werden. Verschiedene Zeugen sagen gegen ihn aus, so unter anderem ein ehemaliger Lagerinsasse, heute