Lex Netflix: Betrug am Konsumenten
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Geht es nach dem Ständerat, sollen diese sowie einheimische TV-Sender jährlich mindestens 4 Prozent ihres in der Schweiz erzielten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren; andernfalls müssen sie eine entsprechende Ersatzabgabe an das Bundesamt für Kultur leisten. Zudem werden Netflix und Co. verpflichtet, mindestens 30 Prozent ihres Filmkatalogs mit europäischen Filmen zu füllen.