Kusters Wochenschau KW 49/21

image 9. Dezember 2021 um 16:30
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Wachablösung im Direktorium – Was nicht ins Stellenprofil gehört

Nachdem die Premiere der Wochenschau mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ihren Abschluss fand, gebührt ihr nun sogar der erste Platz. Es geht diesmal allerdings nicht um ihre Rolle als «Goldeselin» für Bund und Kantone, sondern um eine Personalie. Am Samichlaustag wurde bekannt, dass Fritz Zurbrügg, Vizepräsident des Direktoriums und Vorsteher des II. Departements, per Ende Juli 2022 in den Ruhestand treten wird (Communiqué). Das Direktorium ist für die Schweizer Geldpolitik verantwortlich und setzt sich aus drei Personen zusammen; neben Zurbrügg sind dies derzeit Präsident Thomas Jordan und Andréa Maechler.
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Fritz Zurbrügg bei der Präsentation der neuen 10-Franken-Note im Jahr 2017. Bild: Keystone
Es ist verständlich, dass die Meldung die Phantasien um die Nachfolge beflügelt, zumal auch Thomas Jordan mit Jahrgang 1963 nicht mehr in die Kategorie der Jungspunde fällt. Bereits werden diverse Namen herumgereicht und in Position gebracht, das Karussell der Kandidatinnen und Kandidaten nimmt Fahrt auf – es wäre aber Kaffeesatzlesen, heute sagen zu wollen, wer am Schluss noch darauf sitzen und das Direktorium komplettieren wird. Weniger Raum für Spekulationen lässt das Prozedere zu: Zuerst ist der Ernennungsausschuss des Bankrats, dem obersten Aufsichtsorgan der SNB, am Zug. Er wird einen Wahlvorschlag zuhanden des Bankrats erarbeiten, den dieser dem Bundesrat unterbreiten wird. Die Landesregierung wird dann das neue Direktoriumsmitglied wählen – aufgrund des langen Vorlaufs ist nicht mit einer Vakanz zu rechnen.
Dass die gesuchte Person hohen Ansprüchen genügen muss und eine Liste von Kriterien zu erfüllen hat, ist klar. Leitplanke für den Ernennungsausschuss, den Bankrat und den Bundesrat ist dabei das Nationalbankgesetz, das die Voraussetzungen für die Wählbarkeit wie folgt festlegt: «Ins Direktorium gewählt werden können Persönlichkeiten mit einwandfreiem Ruf und mit ausgewiesenen Kenntnissen in Währungs-, Bank- und Finanzfragen. Sie müssen zudem das Schweizer Bürgerrecht haben und in der Schweiz wohnhaft sein.»
Eine Selbstverständlichkeit? Eigentlich schon, aber eine, die es verdient, in Erinnerung gerufen zu werden. Bei der Wahl ins Direktorium gibt es insbesondere keine Geschlechterquote, und auch Sprachregionen und Landesgegenden dürfen (anders als beim Bankrat) keine Rolle spielen. Die entscheidende Frage muss vielmehr lauten: Welche Persönlichkeit, die den gesetzlichen Anforderungen genügt, wird voraussichtlich den grössten Beitrag dazu leisten, dass die Nationalbank ihre Aufgaben, die sie im Rahmen ihres Auftrags hat, auch künftig möglichst gut wahrzunehmen vermag? Dieser Auftrag lautet, eine Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen und bedeutet konkret, die Preisstabilität zu gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen.
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In den letzten Jahren war es anspruchsvoll genug, diesen Auftrag zu erfüllen. Die Grafik zeigt die Entwicklung der Bilanz der SNB und des Wechselkurses Franken-Euro seit 2006. Wer nicht mit Blindheit geschlagen ist, muss zumindest erahnen, welche Herausforderungen die Nachbarschaft zum Euroland, das immer mehr und mehr zu einer Schwachwährungsunion mutiert, und das Management der gigantischen SNB-Bilanz erst in Zukunft mit sich bringen könnten. Daran muss sich das Stellenprofil ausrichten. Wer sich in einem solchen Umfeld bei der Besetzung dieser geldpolitischen Schlüsselposition hingegen von der Affinität der Kandidatinnen und Kandidaten zu Gender-, Klima- und Nachhaltigkeitsfragen leiten oder sich allein von akademischen Meriten, Sprachgewandtheit oder Juvenilität beeindrucken lässt, dem ist, mit Verlaub, wirklich nicht mehr zu helfen.

Kanzlerwechsel in Deutschland und Neusprech im Koalitionsvertrag

Am Mittwoch hat Olaf Scholz das deutsche Kanzleramt von Angela Merkel übernommen. Er ist der Kanzler der neuen Ampel, also einer Koalition von SPD, Grünen und FDP. Der Ende November publizierte 178-seitige Koalitionsvertrag trägt die schöne Überschrift «Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit». Klingt gut. Schön ist auch, dass der Begriff «Subvention» nur dreimal vorkommt und «im Haushalt überflüssige, unwirksame und umwelt- und klimaschädliche Subventionen und Abgaben» abgebaut werden sollen. Allerdings findet sich der Begriff «Förderung» über hundert Mal im Vertragswerk, was den Enthusiasmus marktliberaler Zeitgenossen doch etwas dämpfen dürfte.
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Rot wie rote Zahlen? Der neue deutsche Kanzler Olaf Scholz am SPD-Parteitag, nach der Zustimmung zum Koalitionsvertrag. Bild: Keystone
Apropos Begrifflichkeiten: Im Koalitionsvertrag gibt es auch viele «Investitionen» (über 60 Erwähnungen), wobei diese in neun Fällen gewissermassen noch gesteigert werden, wenn ein «Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen» ausgerufen wird. Zumindest in der klassischen Volkswirtschaftslehre existiert der Terminus Zukunftsinvestition nicht. Zielt denn nicht jede Investition per Definition auf eine Wirkung in der Zukunft ab, und der Konsum auf die Gegenwart? Nicht der aktuelle Koalitionsvertrag, aber eine etwas ältere Studie der einflussreichen deutschen Bertelsmann-Stiftung verspricht Aufklärung:
Die traditionelle Unterscheidung zwischen vermeintlich nur gegenwartsbezogenen konsumtiven und «automatisch» als zukunftsorientiert angesehenen investiven Ausgaben ist nicht mehr geeignet, die Qualität eines Ausgabenbudgets hinsichtlich seiner Wirkungen auf Wachstum und nachhaltige Entwicklung adäquat zu beurteilen. Nicht jede investive Ausgabe im herkömmlichen Sinn (...) kann auch als volkswirtschaftlich produktive Investitionsmassnahme gelten. Spiegelbildlich haben auch konsumtive Ausgaben zum Teil entweder elementaren Vorleistungscharakter für Wachstum und Entwicklung, oder sie wirken «kapitalbildend» in einer Nachhaltigkeitsdimension (Humankapital, Sozialkapital, Naturkapital). In diesem weiteren Sinn verstehen wir hier staatliche Zukunftsinvestitionen als solche Aktivitäten und die zugehörigen Ausgaben, die eine positive Wirkung auf und eine Vorleistungsfunktion für wirtschaftliches und im günstigen Fall zudem inklusives Wachstum haben.
Alles klar? Wer Begriffe umdeutet, tut dies oft auch, um Verantwortlichkeiten zu verwedeln. Ein Trost bleibt: Man weiss aus Erfahrung, dass die Realitäten die Umsetzung solcher Koalitionsverträge stärker prägen, als die Umsetzung die Realitäten verändert.

Bundesrat erlässt Verordnung zu den Sorgfaltspflichten, Actares kultiviert Zerrbilder

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat die «Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit» verabschiedet, die auf den 1. Januar 2022 in Kraft tritt und den Unternehmen eine Umsetzungsfrist von einem Jahr einräumt. Was etwas sperrig anmutet, ist hochpolitisch. Es handelt sich nämlich um die Ausführungsbestimmungen zum indirekten Gegenvorschlag des Parlaments zur Konzernverantwortungsinitiative, die vor gut einem Jahr nur am Ständemehr scheiterte. Der Bundesrat betont in seiner Medienmitteilung, dass sich die neuen Sorgfaltspflichten an den Regelungen der EU orientieren und teilweise – insbesondere im Bereich der Kinderarbeit – sogar noch darüber hinausgehen. Auch könnten die Schwellenwerte, bis zu denen Unternehmen bei sogenannten Konfliktmineralien von der Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht befreit sind, vom Bundesrat jederzeit allfälligen Entwicklungen in der EU angepasst werden.
Das ist der kritischen Aktionärsvereinigung Actares, die Abstimmungsempfehlungen für die Generalversammlungen der grossen an der Börse kotierten Schweizer Unternehmen abgibt, offensichtlich zu wenig (Medienmitteilung). Der Bundesrat zeige wenig Interesse an einer griffigen Verordnung, welche die Schweizer Konzerne bei der Sorgfaltspflicht mehr in die Verantwortung nehme. «Das ist absolut unverständlich», lautet das harsche Urteil von Actares, die im vergangenen Jahr selber fleissig für die Annahme der Konzernverantwortungsinitiative weibelte. Die EU arbeite derzeit an einer deutlich strengeren Richtlinie: «Der Bundesrat wird nicht darum herumkommen, sich den Verschärfungen der EU zu beugen.»
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Actares die Abstimmungsschlappe immer noch nicht ganz verdaut hat. Erstens sind die Vorwürfe an den Bundesrat absurd, stellt doch dieser selber explizit eine Anpassung an EU-Recht in Aussicht. Zweitens sollte auch die in Bern domizilierte Actares wissen, dass die Verschärfungen in der EU ebenfalls umstritten sind und dass bis zur Verabschiedung des sogenannten Lieferkettengesetzes noch viel Wasser die Aare runter fliessen dürfte. Drittens ist das Bild, das Actares offenbar von der Wirtschaft hat, irritierend. So sehr man die Prosperität der Schweizer Wirtschaft begrüsse und grundsätzlich für den Kapitalmarkt einstehe, so wenig dürfe diese Prosperität auf Kosten von Menschenrechten geschehen, wird etwa (sprachlich ungelenk) moniert. Eine Wirtschaft, die auf Kosten der Menschenrechte prosperiert? Das ist fast schon ein böswillig verzerrtes Bild der Wirklichkeit. Immerhin sorgt diese Wirklichkeit zurzeit dafür, dass sich derzeit viele Leute tatsächlich Sorgen um die Lieferketten in der Wirtschaft machen – allerdings nicht unbedingt im Sinne der Konzernverantwortungsinitiative-Verlierer.

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