Kindesmissbrauch: So mild urteilen die Richter
Hat kein Verständnis für die Nachsicht der Gerichte: SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann. Ihre Interpellation zu den Sanktionen bei Sexualdelikten an Kindern fördert Erstaunliches zutage.
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Vor Kurzem veröffentlichte das Bundesamt für Statistik die jüngsten Daten zu den Ausschaffungen krimineller Ausländer. Dabei zeigt sich, dass die sogenannten Härtefälle, bei denen die Richter von dem in der Verfassung vorgeschriebenen Landesverweis absehen, in über 41 Prozent aller Fälle anwendet wird. Damit ist die vom Gesetz vorgesehene Ausnahme fast schon zur Regel geworden. Das gilt auch für Straftaten, für die in der Bevölkerung nicht das geringste Verständnis herrscht: für sexuelle Handlun