Keine Waffen zu exportieren kann auch amoralisch sein
Das Parlament hat einer Verschärfung der Exportkriterien für Rüstungsgüter zugestimmt. Möglich machten das Parlamentarier, die sich gemäss eigenen Angaben von moralischen Faktoren leiten liessen. Nur: Vom moralischen Standpunkt aus gesehen ist die Verschärfung viel eher Rück- als Fortschritt.
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Letzte Woche befand der Nationalrat als Zweitrat über den indirekten Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative. Wie schon die Kleine Kammer entschied er, den vom Bundesrat vorgeschlagenen Artikel 22b des Kriegsmaterialgesetzes zu streichen. Betroffen von dieser Streichung sind vor allem Rüstungsexporte in westlich-demokratische Staaten.