Bundesgerichtsurteil
Kein Ausweisentzug beim Rechtsüberholen
Wer rechts überholt, verliert künftig seinen Ausweis nicht mehr automatisch. Die Umstände müssen aber stimmen, damit man mit einer Busse davonkommt. Bild: Adobe Stock
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Rechtsüberholen gilt nicht mehr in jedem Fall als schwere Widerhandlung, wie aus dem jüngsten Bundesgerichtsentscheid hervorgeht. Aber diese Lockerung gilt nur dann, wenn keine Gefährdung der Verkehrssicherheit besteht. Das oberste Gericht hat einen Autofahrer begnadigt, der rechts überholte, indem es ihm kein schweres Verschulden vorwarf (Urteil 1C_626/2021).