Basler Beschaffungsskandal: So reagieren die Verantwortlichen

image 17. Dezember 2021 um 05:00
Will er nichts von der Diskrimierung wissen? Basels Regierungspräsident Beat Jans. Foto: Keystone
Will er nichts von der Diskrimierung wissen? Basels Regierungspräsident Beat Jans. Foto: Keystone
Das Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt unter Regierungspräsident Beat Jeans sieht sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Dokumente belegen, dass der Kanton bei öffentlichen Ausschreibungen nur Firmen berücksichtigt, die den geforderten Nachweis der Lohngleichheit mit dem vom Bund entwickelten Tool Logib vornehmen (Lesen Sie hier den ersten Teil der Recherche).
Private Anbieter werden so aus dem Markt gedrängt, und Bewerber, die auf ihre Dienste setzen, werden diskriminiert. Dies widerspreche dem Gleichstellungsgesetz, der entsprechen Verordnung des Bundesrats sowie den rechtsverbindlichen Urteilen des Bundesgerichts, kritisiert Verwaltungsrechtsprofessorin Isabelle Häner. Der Vorgang komme einer «schleichenden Monopolisierung» gleich.
Soweit der Kern der Enthüllungen im ersten Teil unserer Serie. Im zweiten können wir nun anhand von Dokumenten belegen, dass die verantwortlichen Behörden inklusive Regierungspräsident Jans schon längst von den Missständen wissen, aber bis heute nichts dagegen unternehmen.

Für fairen Wettbewerb

Die Chronologie der Fakten: Im Frühling 2021 wiesen Kunden des Sälarvergleichsunternehmens Landolt & Mächler Consultants AG erstmals darauf hin, dass sie der Kanton Basel-Stadt bei öffentlichen Beschaffungen ausschliesse. Als sich die Meldungen häuften, benachrichtigte Thomas Landolt, Gründer und Inhaber der auf Lohnvergleiche spezialisierten Beratungsfirma, die Basler Behörden.
So schrieb Landolt, nachdem er sein Anliegen zuvor bereits telefonisch platziert hatte, Anfang August 2021 eine E-Mail an die zuständige Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern im Präsidialdepartement. Betreff: «Wichtige Information über das öffentliche Beschaffungswesen».
Landolt verwies dabei auf Art. 13 c im Gleichstellungsgesetz und die entsprechende Praxis des Bundesgerichts, die ausdrücklich Raum lasse für «verschiedene Systeme von Lohnanalysen, die auf dem freien Markt angeboten werden». Und er führte weiter aus: «Leider sind uns von Kunden Fragebogen zugestellt worden, in denen ausdrücklich nur Lohngleichheitsnachweise mit Logib zugelassen werden.» Diese Einschränkung sei nicht zulässig und gesetzeswidrig. Landolt schloss seine mit Quellen und Paragrafen untermauerte Darstellung mit dem Satz: «Wir bitten Sie im Rahmen Ihrer Vergabeverfahren und Kontrollen diese Sachlage in fairer Weise gegenüber den Anbietern zu beachten.»

Funkstille aus dem Präsidentenpalast

Die Nachricht belegt, dass die Behörden spätestens zu diesem Zeitpunkt vollumfänglich über ihre missbräuchliche Praxis informiert waren. Das Präsidialdepartement bestätigte den Erhalt des Schreibens denn auch am 25. August. Die Antwort, verfasst von Livia Büchler, Projektleiterin in der Abteilung Gleichstellung, war so lapidar wie nichtssagend: «Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme» schrieb sie. «Wir haben Ihr Mail erhalten und zur Kenntnis genommen.» Ende der Durchsage.
Wochenlang herrscht danach Funkstille. Am 7. Oktober nahm Landolt deshalb einen weiteren Anlauf, diesmal beim ebenfalls involvierten Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Und zwar bei der dort angesiedelten kantonalen Fachstelle für öffentliche Beschaffungen. Er schrieb unter anderem, er müsse «in aller Form mitteilen, dass Ihre Weisungen nicht dem Stand der Bundesgesetzgebung (GlG) entsprechen». Konkret: Das Merkblatt für anbietende Unternehmen vom März 2021, gültig ab 1. Mai 2021 («Lohngleichheitskontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen des Kantons Basel-Stadt»), sei nicht gesetzeskonform, da es nur Logib zulasse. Desgleichen beschränke die Selbstdeklaration der Bewerber sich in unzulässiger Weise ebenfalls nur auf das Bundestool. Seine Nachricht endete mit der Feststellung und Aufforderung: «Es geht nicht an, dass der Staat bzw. die die Verwaltung über das Beschaffungswesen ein Monopol für das vom Bund zur Verfügung gestellte Logib schafft, obwohl der Gesetzgeber und der Verordnungsgeber im Bund dies gerade vermeiden wollten. Ich bitte Sie, entsprechend tätig zu werden.»
Und die Reaktion? Landolt wurde einmal mehr mitgeteilt, dass sein «Anliegen geprüft und danach wieder mit ihm Kontakt aufgenommen» werde.

Eingeschriebener Brief an Jans

Die Verwaltung stellte sich schliesslich nach langem Winden auf den Standpunkt, es lägen unterschiedliche Auffassungen über die Anwendung des Gleichstellungsgesetzes vor. Damit war die Diskussion beendet, bevor sie überhaupt richtig begonnen hatte.
Was konnte Thomas Landolt jetzt noch tun? Stets um ein korrektes Vorgehen bemüht, wandte er sich in letzter Instanz an den obersten politischen Verantwortlichen, an Regierungspräsident Jans. In den Dokumenten findet sich seine entsprechende Motivation: «Ich möchte mit einem fairen Verfahren einsteigen und Herrn Regierungsrat Jans eine Chance geben, denn ich weiss nicht, ob er informiert wurde.» Also schickte Landolt am 18. November einen eingeschriebenen Brief direkt an Jans – mit der Bitte um eine verbindliche und zufriedenstellende Antwort. Dafür setzt er eine Frist bis am 25. November.
Mit einwöchiger Verspätung meldete sich Jans am 2. Dezember mit einem knappen Statement des Inhalts, Landolts Anliegen werde «derzeit geprüft und die zuständigen Stellen werden nach Abschluss der Prüfungen mit Ihnen Kontakt aufnehmen». Dieselbe vertröstende und ausweichende Antwort erhielt Landolt nun schon seit Monaten.
Fazit von Teil 2 unserer Serie: Obwohl die verantwortlichen Behörden des Kantons Basel-Stadt spätestens seit Anfang August wiederholt im Detail auf die Missstände beim kantonalen Beschaffungswesen und den gesetzeswidrigen Ausschluss privater Anbieter hingewiesen worden sind, rücken sie bis heute kein Jota von ihrem Vorgehen ab. Ganz nach der Devise: ignorieren, hinhalten, verwedeln.
Derweil schafft der Kanton munter weiter Fakten, indem er private Unternehmen nach wie vor aus dem Markt drängt und klammheimlich ein faktisches Staatsmonopol schafft, das frontal mit dem gültigen Bundesrecht kollidiert.

Lesen Sie im nächsten Teil unserer Serie, wie Regierungspräsident Beat Jans auf die Recherchen des Nebelspalters reagiert und das Verhalten des Kantons Basel-Stadt vor der Öffentlichkeit rechtfertigt.

#WEITERE THEMEN

image
Nahrungs-Symposium an der Fachhochschule

Architekten sollen die Welt retten

20.9.2023

#MEHR VON DIESEM AUTOR