Machtmissbrauch
Hohe Richter verstricken sich in Schwindeleien
Das Bundesverwaltungsgericht verheimlicht organisatorische Mängel vor der Geschäftsprüfungskommission.
Seit es nicht nur ein Bundesgericht, sondern auch noch ein Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen und ein Bundesstrafgericht in Bellinzona gibt, kommen diese obersten Schweizer Gerichte nicht zur Ruhe. Und die parlamentarische Aufsicht schafft es bis jetzt nicht, den oft ebenso politischen wie persönlichen Intrigen und Schummeleien auf den Grund zu gehen. Grund dafür ist, dass die Parlamentarier hinters Licht geführt werden.
Was wichtig ist:
- Beim Bundesgericht werden eine verleumderische Aussage und sexistische Beleidigungen einer Richterin stehen gelassen.
- Das Bundesverwaltungsgericht verheimlicht organisatorische Mängel vor der Geschäftsprüfungskommission.
- Die parlamentarische Aufsicht der Geschäftsprüfungskommission hat es bis jetzt nicht geschafft, die Sachverhalte aufzuklären.
- Eine Hauptfigur aus der SP wurde trotz laufenden Verfahren ans Bundesgericht befördert.
Erster Fall: Das Bundesstrafgericht. Vor kurzem hat die Geschäftsprüfungskommission Absprachen zwischen den früheren Bundesgerichtspräsidenten und Chefs der Gerichtsaufsicht Gilbert Kolly (Mitte) und Ulrich Meyer (SP) und dem damaligen Präsidenten des Bundesstrafgerichts Daniel Kipfer (Grüne) aufgedeckt.
Um die nötigen Mittel für die Schaffung einer neuen Berufungskammer am Gericht in Bellinzona zu erhalten, wurde das Parlament bewusst mit viel zu tiefen Fallzahlen bedient. Heute ist die Zahl der jährlichen Berufungen dreimal so hoch, wie damals behauptet. Intern war schon vor dem Start der neuen Behörde klar, dass mit einer deutlich höheren Zahl an Berufungen gerechnet und die Kammer deshalb später massiv aufgestockt werden muss.
Sexismus ohne Folgen
Interne Kritiker dieses Vorgehens, darunter beide mit dem Aufbau der Kammer betrauten Richterinnen, wurden mundtot gemacht. Bundesstrafrichterin Andrea Blum (SVP), welche nach vergeblichen internen Bemühungen die zuständige Parlamentskommission bei einer Vorladung über die viel zu tiefen Annahmen informierte, wurde zuerst durch den Bundesgerichtspräsidenten Ulrich Meyer in sexistischer Weise diffamiert und dann in einem Untersuchungsbericht der Amtsgeheimnisverletzung bezichtigt – ohne ordentliches Verfahren oder auch nur dass sie dazu Stellung nehmen konnte. Mit dabei war Meyers damalige Stellvertreter und heutige Bundesgerichtspräsidentin Martha Niquille (Mitte) und Yves Donzallaz (ehemals SVP), der ihr Nachfolger werden soll.
Der Fall hätte dann durch einen Sonderanwalt unter den Teppich gekehrt werden sollen, vergeblich. Der Bericht wurde zwar mittlerweile vom Netz genommen. Bis heute ist der Fall aber nicht vollständig aufgearbeitet, vor allem weil die Leitung des Bundesgerichts, inklusive Niquille und Donzallaz, sich weigert, den Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung als Fehler anzuerkennen und zurück zu nehmen.
Zweiter Fall: Vermutlich hat das Bundesverwaltungsgericht unangenehme Fakten über Organisationsmängel gegenüber dem Parlament verheimlicht. Und zwar geschah dies anlässlich einer Untersuchung der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK), welche 2020 im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission (GPK) die Verteilung der Fälle auf die Richter evaluierte. Diese Fallverteilung legt fest, welche drei Richter über einen Fall entscheiden.
Ist wirklich alles in Ordnung?
Verantwortlich für die rechtlich korrekte Zusammenstellung dieser sogenannten «Spruchkörper» ist der jeweilige Abteilungspräsident. Laut dem Bericht der PVK (Link zum PDF) wurde diese Spruchkörperbildung in gewissen Abteilungen an die Kanzlei delegiert, wobei aber der abschliessende Entscheid über die Zusammensetzung des Richtergremiums stets vom Abteilungspräsidium «überwacht und bestätigt» worden sei. Diese Aussage basiert auf Gesprächen, welche die PVK in den Monaten Mai und Juni 2020 mit jedem einzelnen Abteilungspräsidenten sowie der Gerichtspräsidentin geführt hat.
Ein Jahr später hat eine Studie der Universitäten Zürich und Bern das Gegenteil ans Tageslicht gebracht (Link). Sie untersuchte ebenfalls die Spruchkörperbildung am Bundesverwaltungsgericht und hat unter anderem entdeckt, dass die Richter in verschiedenen Abteilungen während Jahren durch unbefugtes Personal eingesetzt worden sind – und dass die Überprüfung durch die Abteilungspräsidenten fehlte.
Richter verstricken sich in Widersprüche
Recherchen haben in der Folge bestätigt, dass etwa in Asylabteilung V noch bis vor kurzem die Kanzlei, also blosse Angestellte des Gerichts, die Spruchkörper weitgehend selbständig eingesetzt hat, und zwar ohne die vorgeschriebene und gegenüber der parlamentarischen Aufsicht behauptete Kontrolle durch den jeweiligen Abteilungspräsidenten. Dieser habe erst im Frühjahr 2021 damit begonnen, die einzelnen Spruchkörperbildungen der Kanzlei systematisch auf ihre Übereinstimmung mit dem Reglement zu überprüfen.
Die Medienstelle des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte das gegenüber dem Online-Magazin Republik als auch gegenüber dem Tagesanzeiger. Vorher wurden somit falsche Zuteilungen der Kanzlei in der Regel nicht entdeckt und konnten deshalb auch nicht korrigiert werden.
Jahrelange Mängel
Das Problem: Urteile, an denen unzuständige Richter beteiligt waren, sind noch einmal anfechtbar und müssten aufgehoben werden. Die Richter sollen nicht einfach nach Belieben Fälle greifen und diese dann in ihrem Sinne entscheiden können. Der bekannte Asylanwalt Gabriel Püntener scheint über Indizien zu verfügen, dass genau dies bei seinen Asylfällen geschehen ist.
Der Widerspruch zwischen dem, was gegenüber der parlamentarischen Aufsicht erzählt und tatsächlich gemacht wurde, könnte Folgen haben. Gemäss Parlamentsgesetz sind Personen im Dienst des Bundes verpflichtet, den Untersuchungsorganen «vollständig und wahrheitsgemäss Auskunft zu erteilen».
Ob die damalige Präsidentin der Abteilung V, Richterin Emilia Antonioni Luftensteiner (Grüne) gegenüber der PVK im Mai 2020 faktenwidrig zu Protokoll gab, die Spruchkörperbildungen in ihrer Abteilung systematisch zu kontrollieren, obwohl sie es nicht tat, müsste anhand des aufgezeichneten Interviews geklärt werden. Ebenso, ob die damalige Gerichtspräsidentin – und heutige Bundesrichterin – Marianne Ryter (SP) sowie der stellvertretende Generalsekretär Bernhard Fasel ihrerseits eine solche Kontrolle bestätigt haben.
Skandal-Richterin wurde wegbefördert
Der Widerspruch zwischen den Aussagen im PVK-Bericht von 2020 und den Erkenntnissen der universitären Studie sowie den Medienrecherchen ein Jahr später deutet auf eine weitere Vertuschungsaktion am Bundesverwaltungsgericht hin. Richterin Ryter ist eine der Hauptpersonen im Fichenskandal am Bundesverwaltungsgericht. Ryter deckte dort eine illegale Datensammlung über einen SVP-Richter und sie steuerte vermutlich selbst Inhalte der Fiche bei. Trotzdem wurde sie ans Bundesgericht nach Lausanne befördert.
Mit den Richtern Antonioni, Ryter einerseits und Meyer, Kolly und Kipfer andererseits gibt es bereits zwei gut dokumentierte Fälle, in denen oberste Richter gegenüber ihrem Wahl- und Kontrollgremium zu unwahren Behauptungen greifen, um ihre persönlichen Interessen zu schützen.
Abteilungspräsidenten entdecken seit Frühjahr 2021 im Durchschnitt drei bis vier Falschzuteilungen der Kanzlei pro Monat und können diese aber korrigieren. Hochgerechnet auf die vergangenen Jahre bedeutet dies, dass Richterin Antonioni und ihre Vorgänger in mutmasslich seit Gründung des Gerichts 2007 mehrere hundert durch unzuständige Richtergremien gefällte Urteile zu verantworten haben.
Keine Untersuchung erwünscht
Bloss das Bundesverwaltungsgericht ficht das alles nicht an. In zwei bisher veröffentlichten Medienmitteilungen zeigt sich die Gerichtsleitung nicht gewillt, die Vorgänge zu untersuchen. Unter öffentlichem Druck hat sie mit Professorin Daniela Thurnherr zwar eine Spezialistin mit einer Analyse des aktuellen Systems der Spruchkörperbildung beauftragt. Doch darf die Vergangenheit dabei keine Rolle spielen, obwohl die vorhandenen Indizien genau dies nahe legen: «Für das Bundesverwaltungsgericht besteht derzeit kein Anlass zu denken, dass bei der bisherigen Richterzuteilung die geltenden Regeln missachtet wurden.» Das Gericht scheint die vermutlich Hunderten von falschen Spruchkörperbildungen in der Vergangenheit lieber vertuschen, als aufarbeiten zu wollen.
Die mutmasslich rechtswidrigen Unterlassungen an den obersten Gerichten, die falschen Angaben von höchsten Richtern gegenüber der parlamentarischen Aufsicht und die darauffolgende Vertuschung sollten dieser zu denken geben. Ein zweites Mal sollte sich das Parlament, respektive dessen Geschäftsprüfungskommission, nicht hinters Licht führen lassen.
«Kein Anlass ersichtlich»
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt auf Anfrage, dass die Spruchkörperbildung erst seit Frühjahr 2021 systematisch kontrolliert werden. «Dies impliziert nicht, dass in der Abteilung V vor dem Frühjahr 2021 keine Prüfungen stattgefunden haben.» Was genau kontrolliert wurde und was nicht, bleibt deshalb offen. Der Widerspruch zwischen den Aussagen der Richter von 2020 und den Erkenntnissen ein Jahr später bleibt bestehen. Das Bundesverwaltungsgericht sieht das anders. Es sei dazu kein Anlass ersichtlich. Es verweist auch auf eine vom Bundesgericht abgewiesene Beschwerde.