Beat Jans in der Kritik

Gleichstellung: Wettbewerbshüter rügen Basel-Stadt

image 15. Dezember 2022 um 05:00
Genosse gegen Gleichstellung: Beat Jans, Regierungspräsident des Kantons Basel-Stadt. Bild: Keystone SDA
Genosse gegen Gleichstellung: Beat Jans, Regierungspräsident des Kantons Basel-Stadt. Bild: Keystone SDA
Es ist eine endlose Auseinandersetzung, über die der «Nebelspalter» als erster berichtet hat: Das Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt unter Regierungspräsident Beat Jans weigert sich bis heute, den gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen und private Anbieter von Lohngleichheitsanalysen zuzulassen (unsere dreiteilige Recherche dazu finden Sie hier und hier und hier). Basel-Stadt verwendet ausschliesslich das entsprechende Tool des Bundes und schliesst Unternehmen der Privatwirtschaft von öffentlichen Ausschreibungen aus.
Besonders brisant daran ist: Federführend ist die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern. Aber diese missachtet mit ihrer Weigerung, den Wettbewerb spielen zu lassen, ausgerechnet das nationale Gleichstellungsgesetz. Dieses erlaubt den Einsatz privater Analysetools ausdrücklich, wenn sie wissenschaftlich und rechtskonform sind.

Was wichtig ist:
  • Der Kanton Basel-Stadt schliesst private Unternehmen von Aussschreibungen für die vorgeschriebenen Lohngleichheitsanalysen aus. Der «Nebelspalter» hatte dies publik gemacht.
  • Nun rügt die Wettbewerbskommission (Weko) Regierungspräsident Beat Jans persönlich. Basel-Stadt verhalte sich «nicht wettbewerbsneutral» und bevorzuge den Bund.
  • Jans und seine verantwortlichen Gleichstellungsbeamtinnen zeigen dennoch keinerlei Anzeichen, ihre das Gleichstellungsgesetz verletzende Praxis zu revidieren.
  • Sie haben nun bis Ende Januar Zeit, über die Bücher zu gehen. Sonst könnte der Fall vor Gericht landen.

Weko: «nicht wettbewerbsneutral»

Seit der «Nebelspalter» den bizarren Fall publik gemacht hat, sind zwölf Monate vergangen. Doch Basel-Stadt bewegt sich immer noch nicht. Das hat nun die Wettbewerbskommission (Weko) auf den Plan gerufen. Mit Schreiben vom 13. Oktober 2022 rügt sie Regierungspräsident Jans. Dabei hält die Weko fest, dass das kostenlose Standard-Analysetool des Bundes (Logib) in Konkurrenz zu den privaten Anbietern trete, der Gesetzgeber dem Staat auf dem Markt jedoch keine Vorrangstellung beziehungsweise kein faktisches Monopol einräume. Die kantonale Verwaltung verhalte sich «nicht wettbewerbsneutral» und bevorzuge indirekt den Bund, wenn sie zum Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Beschaffungswesen nur Logib zulasse.
Weiter schreibt die Weko in ihrer an Beat Jans persönlich andressierten Empfehlung zur «wettbewerblichen Gleichbehandlung»: «Infolge der Nichtberücksichtigung von privaten Lohngleichheitsanalyse-Tools besteht die Gefahr, dass diese auf dem Markt nicht mehr oder nur in geringerem Umfang nachgefragt werden, da es für die Nachfrager von Lohngleichheitsanalysen keinen Sinn ergibt, im Rahmen eines Beschaffungsverfahrens den Nachweis der Lohngleichheit mit einem Analyse-Tool zu erbringen, welches von der zuständigen Stelle nicht anerkannt wird.» Das klingt plausibel.

Entscheiden am Ende die Gerichte?

Bereits zuvor hatte das im vorliegenden Fall konkret benachteiligte Unternehmen das Präsidialdepartement aufgefordert, die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen und Merkblätter so anzupassen, dass der Lohngleichheitsnachweis auch mit einer anderen, wissenschaftlich und rechtlich anerkannten Methode geprüft werden könne. Regierungspräsident Jans hat nun bis am 31. Januar 2023 Zeit, die Empfehlungen der Weko umzusetzen. Für den Fall, dass er stur bleiben sollte, verlangt das diskriminierte Unternehmen eine anfechtbare Verfügung. Es ist also gut möglich, dass der Fall am Ende vor Gericht landet.

Herablassende Beamtinnen

Bisher zeigen sich jedenfalls keine Anzeichen, dass das Präsidialdepartement seine Praxis revidiert. Im Gegenteil: Mit Datum vom 21. November 2022 schrieben Leila Straumann, Leiterin der Gleichstellungsabteilung, und eine Projektleiterin in herablassendem Ton an die Rechtsvertreterin des sich wehrenden Unternehmens, die renommierte Verwaltungsjuristin Prof. Dr. Isabelle Häner: «Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die zuständigen Stellen des Präsidialdepartements und des Bau- und Verkehrsdepartements die Stellungnahme des Sekretariats der Weko geprüft haben und nach wie vor zum Schluss gelangen, dass die Beschränkung auf das Standard-Analyse Tool des Bundes im öffentlichen Beschaffungswesen des Kantons Basel-Stadt rechtmässig und zulässig ist.»

SP rüttelt an eigenem «Meilenstein»

Regierungspräsident Beat Jans und seine verantwortlichen Gleichstellungsbeamtinnen missachten also weiterhin das Gleichstellungsgesetz, an dem Jans in seiner damaligen Funktion als Nationalrat selbst beteiligt gewesen ist.
Und schliesslich: In ihrem Parteiprogramm bezeichnet die Partei von Jans, die SP, das von ihr «massgeblich» erkämpfte Gleichstellungsgesetz als «Meilenstein» und weist dem Rechtsstaat die Aufgabe zu, die Bürger vor staatlicher Willkür zu schützen. Ist es zu viel verlangt, dass sich die Exponenten der Genossen auch daranhalten?

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