Printausgabe

Gesetz zur Haustierentsorgung

image 14. Juni 2023 um 07:00
Michael Hug
Michael Hug
Was im Kanton Zug schon längst gilt, soll ab 1. Januar 2024 in der ganzen Schweiz verboten sein: Hundelittering. Am Zugersee stiess man sich schon lange an den überalterten und sonst wie überflüssigen Haustieren, im speziellen Hunden und deren Hinterlassenschaften, die gedankenlos in der Umwelt entsorgt wurden. Die kantonale Tierärztevereinigung erreichte 1999 mittels einer Petition, dass Hunde und Katzen in zweckmässigen Behältern entsorgt werden.
Die Zuger Tierärzte monierten in ihrem Vorstoss damals, dass sie zu Noteinsätzen, dabei insbesondere nachts oder am Wochenende, gerufen wurden, wo jede Hilfe zu spät war. Die Hilfe komme nicht für die Hunde, sondern für grösseres Vieh, u. a. Kühe und Pferde, meist zu spät, weil gerade diese Tiere imstande sind, Rückstände von Haustieren – auch von Menschen – als Ganzes zu verschlucken, wobei sich die verheerende Wirkung dann erst in einem der vier Mägen einer Kuh offenbart. Ein grauenvoller Tod sei den Betroffenen sicher, klagten die Grosstierärzte. Den Ärzten bleibe in jedem Fall nur die Erlösung von den Schmerzen, der Exitus, zu retten sei nichts mehr.
Nun hat die Lobby der Haus- und Grosstierärzte erreicht, dass das Verbot des Entsorgens lebender und/oder toter Haustiere und/oder deren Rückstände jeglicher Art unter das allgemeine Litteringverbot gestellt wird, und zwar ab Anfang nächsten Jahres. Wer also künftig Haustiere, ob gehaltene oder streunende, in der Umwelt auf öffentlichem Grund aussetzt oder entsorgt, muss mit schmerzhaften Bussen rechnen. Das Gesetz sieht bei Wiederholtätern sogar Haftstrafen bis zu fünf Jahren und mehr vor.
Um überforderten Hunde-, Katzen- oder Kaninchenhaltern das fachgerechte Entsorgen zu erleichtern, werden im Laufe des 2. Halbjahres 23 in der ganzen Schweiz Entsorgungsbehälter (siehe Bild) aufgestellt. Die Entsorgung durch die öffentlichen Dienste erfolgt bei Bedarf, mindestens aber alle zwei Wochen und kostenlos. Um die Kosten dennoch zu decken, erwägt der Bund die Einführung einer Kleintiertaxe in der doppelten Höhe der heutigen Hundesteuer. Der Steuerertrag soll ungarischen und rumänischen Hundezüchtern zugutekommen.
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