Welt des Unsinns

Doppelbett, E-Trottinett und Gender*

image 5. August 2022 um 07:00
Clemens Ottawa
Clemens Ottawa
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Ein Paar verlangte nach den Ferien eine Rückerstattung: Es ­habe das Beischlaferlebnis beeinträchtigt, dass man kein Doppelbett hatte. Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht kenne Ausführungen, die auf Einzelbetten möglich seien.

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