Welt des Unsinns
Doppelbett, E-Trottinett und Gender*
Clemens Ottawa
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Ein Paar verlangte nach den Ferien eine Rückerstattung: Es habe das Beischlaferlebnis beeinträchtigt, dass man kein Doppelbett hatte. Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht kenne Ausführungen, die auf Einzelbetten möglich seien.