Revisionsagenda
Die Verfassungsreform lebt (vielleicht)
Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 12.09.1848 (Bild: Keystone)
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Ein bisschen enttäuscht war ich schon. In meiner ersten Festanstellung hatte ich zwar einen tollen Beamtenjob im Bundesamt für Justiz, beim Dienst für die Totalrevision der Bundesverfassung. Aber im konkreten Auftrag wurde ich an sehr kurzer Leine gehalten. Der Auftrag lautete: Nachführung der Bundesverfassung. Wirklich reformieren durfte man also nicht, sondern bloss die zu Verfassungsrecht geronnene Staatspraxis neu niederschreiben. Einen grossen Wurf stellt man sich als frischgebackener Dokto