Das wird man doch wohl noch sagen dürfen!
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Jüngstes Beispiel ist der Fall eines Beitrags im Onlinemedium «Die Ostschweiz», in dem die Impfkampagne des Bundes als «Genozid» und der federführende Bundesrat Alain Berset als «schwerkranker Psychopath» bezeichnet wird (der Beitrag ist in dieser Form nicht mehr zu finden). Die Redaktion verteidigte den Beitrag mit der Begründung, so etwas müsse man doch schreiben dürfen, solange es nicht gegen das Strafgesetzbuch verstosse (was womöglich der Fall war).