Justiz
Covid-Impfung: Strafanzeige gegen Swissmedic
Zulassung trotz "unzähliger Risikofaktoren": Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic gerät ins Visier der Justiz. Im Bild: Ein fünfjähriges Mädchen erhält eine Covid-19-Impfung. (Keystone SDA)
Gegen das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic ist Strafanzeige im Zusammenhang mit der Zulassung von Covid-19-Impfstoffen erstattet worden. Es bestehe der dringende Tatverdacht der Verletzung der heilmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten, heisst es in der 318-seitigen Anzeigeschrift. Hinzu kommen weitere Vorwürfe wie die Verletzung heilmittelrechtlicher Meldepflichten oder des heilmittelrechtlichen Werbeverbots. Darüber hinaus bestehe der dringende Tatverdacht auf «mehrfache (eventual-)vorsätzliche, eventualiter fahrlässige Tötung» und auf mehrfache schwere Körperverletzung und weitere Delikte.
Die Anzeige erstattet haben 37 Privatkläger, die Schäden durch den mRNA-Impfstoff geltend machen. Vertreten werden sie durch ein Team um den Zürcher Anwalt Philipp Kruse, das während Monaten Beweismittel zusammengetragen und internationale Studien ausgewertet hat. Die Ergebnisse sind in einen sogenannten Evidenzreport eingeflossen, der ebenfalls über 300 Seite umfasst und integraler Bestandteil der Strafanzeige ist. Eingereicht wurde die Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft im Kanton Bern. Die Anhandnahme ist hängig.
Das Wichtigste in Kürze:
- Gegen das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic ist Strafanzeige im Zusammenhang mit der Zulassung der Covid-19-Impfstoffe bei der zuständigen Staatsanwaltschaft im Kanton Bern eingereicht worden.
- Die Anzeige erstattet haben 37 Privatpersonen sowie 6 Privatkläger. Letztere machen Impfschäden geltend.
- Im Zentrum der Vorwürfe stehen die Verletzung von Sorgfaltspflichten. Gemäss Strafanzeige besteht darüber hinaus der dringende Tatverdacht der mehrfachen (eventual-)vorsätzlichen oder fahrlässigen Tötung und schweren Körperverletzung.
Impfung «weitaus grössere Gefahr» als Erreger
Die Zulassung und die Verabreichung der «weitgehend wirkungslosen» mRNA-Impfstoffe stellten eine «weitaus grössere Gefahr dar als der Erreger SARS-CoV-2, vor welchem diese Impfstoffe angeblich schützen sollen», heisst es in der Strafanzeige weiter. Für diese Gefährdung und bereits eingetretene Verletzung der menschlichen Gesundheit sei primär Swissmedic verantwortlich. So habe die verantwortliche Behörde trotz Fehlens ausreichender Wirkungs- und Sicherheitsnachweise und trotz massiver Risikosignale die befristete Zulassung erteilt. Dabei habe Swissmedic die für eine Schnellzulassung «ohnehin sehr tief angesetzten Sicherheitsvorkehrungen massiv unterschritten und dadurch Risiken für die öffentliche Gesundheit geschaffen, welche bis anhin noch niemals von einem Arzneimittel ausgegangen waren».
Risiko-Nutzen-Profil «vernichtend negativ»
Ausserdem werfen die Anzeigeerstatter der Zulassungsbehörde vor, Bevölkerung und Ärzteschaft elementare Informationen «zur fehlenden bis minimalen Schutzwirkung» der mRNA-Impfstoffe sowie zum Nebenwirkungsrisiko nicht nur vorenthalten, sondern auch «systematisch irreführend vermittelt» zu haben.
Der Kernvorwurf der Verletzung von Sorgfaltspflichten läuft darauf hinaus, dass Swissmedic bereits ab Dezember 2020, also dem Zeitpunkt des Zulassungsentscheids, «unzählige Risikofaktoren» bekannt gewesen seien, die einer Zulassung «unter normalen Umständen im Wege gestanden hätten».
Mit anderen Worten: Ein korrektes Verfahren hätte bedingt, dass diese Risikofaktoren zuerst geklärt und beseitigt worden wären – was eben nicht der Fall gewesen sei. Swissmedic habe vielmehr «ein Arzneimittel auf dem Schweizer Markt zugelassen, dessen Risiko-Nutzen-Profil vernichtend negativ» ausfalle, heisst es in der Strafanzeige.