Ausschaffungen: Richter schützen Kinderschänder
Die Härtefallklausel verkommt zum Täterschutz: Die grosse Mehrheit der pädokriminellen Ausländer darf in der Schweiz bleiben.
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Die Zahlen, die das Bundesamt für Statistik (BfS) in der letzten Woche veröffentlicht hat, sind Dynamit, verpackt in bürokratische Nüchternheit. «Anwendung der Härtefallklausel: Verurteilungen für eine Straftat des Art. 66a StGB mit Verzicht auf Landesverweisung, nach Verfahrensart, Schweiz», heisst die entsprechende Tabelle mit der Nummer T 19.03.03.02.01.16.02. Daraus sowie aus ergänzenden Angaben des BfS ist zu entnehmen, dass die Schweizer Gerichte im vergangenen Jahr in 41 Prozent der Fälle